1. Grundlagen
Mitarbeitervertretung
Was ist die MAV?
Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist das Pendant zum Betriebsrat in kirchlichen Einrichtungen (Caritas, Diakonie, sonstige kirchliche Träger). Sie ist gesetzlich in den kirchlichen Arbeitsgerichtsgesetzen und den jeweiligen Mitarbeitervertretungsordnungen (MAVO für kath., MVG.EKD für ev.) geregelt.
Rechtsgrundlagen
- Kath. Kirche: Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)
- Ev. Kirche: Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD (MVG.EKD)
- Ggf. landeskirchliche Ausführungsgesetze
Aufgaben & Rechte
- Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen
- Mitwirkung bei sozialen und personellen Angelegenheiten
- Informationsrecht gegenüber dem Dienstgeber
- Beratungsrecht bei wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Beschwerderecht für Mitarbeitende
Amtszeit & Struktur
- Amtszeit: in der Regel 4 Jahre
- Wahlberechtigt: alle Mitarbeitenden ab 16 Jahren
- Wählbar: Mitarbeitende ab 18 Jahren, mind. 6 Monate im Betrieb
- Freistellungsanspruch ab bestimmter Betriebsgröße
Betriebsrat
Was ist der Betriebsrat?
Der Betriebsrat vertritt die Arbeitnehmer in privaten Unternehmen. Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Er kann in Betrieben mit mind. 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt werden.
Rechtsgrundlagen
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Wahlordnung zum BetrVG
- Betriebsvereinbarungen
Aufgaben & Rechte
- Mitbestimmungsrechte (§§ 87 ff. BetrVG): Arbeitszeiten, Entlohnungsgrundsätze, Überwachungseinrichtungen, Urlaub u. v. m.
- Mitwirkungsrechte: Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen (§§ 99–105)
- Informationsrechte: wirtschaftliche Angelegenheiten (§§ 106–113)
- Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- Schutz vor Benachteiligung der Mitglieder
Amtszeit & Struktur
- Amtszeit: 4 Jahre (reguläre Wahl alle 4 Jahre, März–Mai)
- Größe nach Belegschaft: 1 Person ab 5 AN, 3 ab 21 AN, usw.
- Vollfreistellung ab 200 Arbeitnehmern (§ 38 BetrVG)
- Betriebsratssitzungen mind. einmal monatlich
Schwerbehindertenvertretung
Was ist die SBV?
Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen im Betrieb. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).
Rechtsgrundlagen
- SGB IX, §§ 177–180
- Schwerbehindertenrechts-Durchführungsverordnung (SchwbVWO)
Wahl & Voraussetzungen
- Wahl wenn mind. 5 schwerbehinderte Menschen im Betrieb beschäftigt
- Wahlberechtigt: alle schwerbehinderten und gleichgestellten AN
- Amtszeit: 4 Jahre
Aufgaben & Rechte
- Förderung der Eingliederung schwerbehinderter Menschen
- Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht (§ 154 SGB IX)
- Anhörungsrecht bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen
- Recht auf Beteiligung im BEM-Verfahren
- Monatliche Sprechstunde anbieten
- Enge Zusammenarbeit mit BR/MAV/JAV
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Was ist die JAV?
Die JAV vertritt die Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer (unter 18 Jahre) und der Auszubildenden (unter 25 Jahre). Sie arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen.
Rechtsgrundlagen
- BetrVG §§ 60–73 (im privatwirtschaftlichen Bereich)
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Wahl & Voraussetzungen
- Wahl wenn mind. 5 Jugendliche/Auszubildende im Betrieb
- Amtszeit: 2 Jahre
- Wählbar: Jugendliche und Auszubildende unter 25
Aufgaben & Rechte
- Überwachung der Ausbildungsqualität
- Antragsrecht gegenüber dem Betriebsrat
- Recht auf Teilnahme an BR-Sitzungen (ohne Stimmrecht)
- Jahresversammlung der JAV
- Schutz vor Übernahme- und Ausbildungsproblemen